Im Folgenden stellen wir eine allgemeine Übersicht über die aktuellen Programme und ihre familienpolitischen Leistungen und Förderinstrumente auf. Für mehr Details zu Auslands- und Familienförderung bitte auf den entsprechenden Link klicken. Den DFG-Stipendienrechner finden Sie hier.
| Welches Programm? | Für wen? | Welche Leistungen sind inbegriffen? (Auswahl) |
|---|---|---|
Stipendium Plus Weitere Informationen | für Promovierende mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder 2x sechs Monate aus fachlichen Gründen | – Mutterschutz – Verlängerung der Kinderbetreuung – Aussetzung der Förderung wegen Elternzeit möglich – Familien- und Auslandszuschläge -Krankenversicherung |
| DAAD Weitere Informationen | Stipendium für Doktorand*innen (i.d.R. drei Jahre nach Promotionsbeginn) | – Verlängerung, Teilzeitstipendium & Unterbrechung möglich – Kostenerstattungen bei Entbindung – Übernahme von Kosten für Kinderbetreuung – Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-versicherung |
| DAAD Postdoc Programm Weitere Informationen | Kurzstipendien (3-6 Monate) für Postdocs | – Kinderzulagen – Auslandskosten- pauschale (auch für Begleitpersonen) – Förderung gemäß den Förderrichtlinien des DAAD-Kongress- und Vortragsreiseprogramms |
| DAAD PRIME (Postdoctoral Research International Mobility Experience) Weitere Informationen | Postdocs | – Sechsmonatige Reintregationsphase nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt möglich – Mutterschutz u. Eltern(teil)zeit – Auslandszuschlag – Reisepauschale inkl. Anspruch für Ehepartner*innen bzw. eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder |
| ERC Weitere Informationen | – Starting Grant (StG): 2-7 Jahre nach Verteidigung der Promotion / bis 1,5 Mio. (in Ausnahmen max. 2,5 Mio.) / 5 Jahre – Consolidator Grant (CoG): 7-12 Jahre nach Verteidigung der Promotion / bis 2 Mio./ in Ausnahmen max. 3 Mio / max. 5 J | – Anrechnung familiärer Sorgearbeit – Elternzeit / Mutterschutz – Teilzeit und Vertretung möglich – Sozialversicherung |
| Volkswagen-Stiftung Weitere Informationen | min. 1 J. – max. 4 J. nach Promotion (Prüfungsdatum zählt) | – Anrechnung familiärer Sorgearbeit – Einstellung von zusätzlichem Personal (z.B. wissenschaftliche Hilfskraft) während der Elternzeit möglich – Projektverlängerung um Mutterschutz u. Elternzeit Teilzeittätigkeit + verlängerte Laufzeit (in Absprache) – Mietzuschuss – Reisekostenerstattung |
| Projektförderung Weitere Informationen | Promovierte Habilitierte | – Sozialversicherungsschutz – Mittel zur Deckung der Reisekosten |
| DFG Weitere Informationen | Förderorganisation mit diversen Förderprogrammen für verschiedene Karrierestufen und Forschungszwecken | – Kinderbetreuungskosten und Schulkosten während Forschungsreisen können beantragt werden – Reise- und Betreuungskosten für notwendigerweise mitreisende Kinder |
| Sachbeihilfen (DFG) bei Bedarf mit Modul „Eigene Stelle“ (einschließlich Teilprojekte von FOR und SPP) Weitere Informationen | Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen, gemeinsam mit anderen, mit einem selbst konzipierten wissenschaftlichen Projekt | – Ausgleich bei Ausfall/Teilzeittätigkeit der Projektleitung und des im Projekt beschäftigen Personals aufgrund von familiären Verpflichtungen, langfristiger Erkrankung und Behinderung – auf Antrag zusätzliche Mittel für unvorhergesehene, projektbezogene Ausgaben – Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen, u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.) – Auslandskrankenversicherung für Forschungsreisen ggf. aus Reisekosten entsprechend der örtlichen Dienstreisevorschriften, wenn eine Erstattung der Kosten nicht von der*m Arbeitgeber*in oder der Krankenkasse erfolgt |
| Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte der DFG (SFB, GRK, FOR und SPP) Weitere Informationen | – verschiedene programmspezifische Regelungen zur Kompensation von familienbedingten Ausfall- oder Teilzeiten bspw. Vertretung und „Nachholzeit“ – Zusätzl. Hilfskräfte bei Schwangerschaft o. Geburt – Pauschale für Chancengleichheits-maßnahmen u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar, sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.) für Entlastungskräfte oder Karrieremaßnahmen (Weiterbildungen und Coaching) – Auslandskrankenversicherung für Forschungsreisen ggf. aus Reisekosten entsprechend der örtlichen Dienstreisevorschriften, wenn eine Erstattung der Kosten nicht von der*m Arbeitgeber*in oder der Krankenkasse erfolgt | |
| Emmy-Noether-Programm (DFG) Weitere Informationen | Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen bis 4 Jahre nach der Promotion, die eine eigene Forschungsgruppe leiten möchten in Vorbereitung auf eine Berufung | – Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten auf die Antragsfrist im Emmy Noether-Programm (je Kind 1-2 weitere Jahre nach Promotion, max. 6 Jahre) – Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.) – Familien- und Auslandszuschlag für die Gruppenleitung für Konferenz- und Forschungsreisen |
| Heisenberg Programm (DFG) Weitere Informationen | Wissenschaftler*innen, die ihre Berufbarkeit bereits erlangt haben, jedoch noch nicht berufen sind | – Bei den Varianten Professur, Stelle oder Rotationsstelle häufig in Kombination mit einer Sachbeihilfe (s.o.) – Stipendium: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gemäß Regelungen des Sozialgesetzbuches (§ 257 SGB V) – Kinderbetreuungszuschuss – Sachkostenzuschuss – Krankenversicherungszuschuss – Auslandszuschläge – Umzugskosten |
| Walter-Benjamin-Stipendium (DFG) (einschließlich Finanzierung eines Stipendiums im Ausland oder einer Stelle im Inland) Weitere Informationen | Postdocs, die anschließend an die Promotion ein eigenes Forschungsvorhaben im Aus- oder Inland durchführen möchten | – Laufzeitverlängerung oder Kinderbetreuungskosten – Kinderzulagen – Auslandszuschlag – Fahrtkostenpauschale |
| Rückkehrstipendien (DFG) Weitere Informationen | Wissenschaftler*innen, die über das Walter Benjamin- Stipendium gefördert worden sind und daran anschließend in das Deutsche Wissenschaftssystem zurückkehren möchten | – Bei Geburt Laufzeitverlängerung für Wissenschaftlerinnen um 3 Monate |