Förderung

Im Folgenden stellen wir eine allgemeine Übersicht über die aktuellen Programme und ihre familienpolitischen Leistungen und Förderinstrumente auf. Für mehr Details zu Auslands- und Familienförderung bitte auf den entsprechenden Link klicken. Den DFG-Stipendienrechner finden Sie hier.

Welches Programm?Für wen?Welche Leistungen sind inbegriffen?
(Auswahl)

Stipendium Plus
Weitere Informationen

für Promovierende mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder 2x sechs Monate aus fachlichen Gründen– Mutterschutz

– Verlängerung der Kinderbetreuung

– Aussetzung der Förderung wegen Elternzeit möglich

– Familien- und Auslandszuschläge

-Krankenversicherung
DAAD
Weitere Informationen
Stipendium für Doktorand*innen (i.d.R. drei Jahre nach Promotionsbeginn) – Verlängerung, Teilzeitstipendium & Unterbrechung möglich

– Kostenerstattungen bei Entbindung

– Übernahme von Kosten für Kinderbetreuung

– Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-versicherung
DAAD Postdoc Programm
Weitere Informationen
Kurzstipendien (3-6 Monate) für Postdocs– Kinderzulagen

– Auslandskosten-
pauschale (auch für Begleitpersonen)

– Förderung gemäß den Förderrichtlinien des DAAD-Kongress- und Vortragsreiseprogramms
DAAD PRIME
(Postdoctoral Research International Mobility Experience)
Weitere Informationen
Postdocs– Sechsmonatige Reintregationsphase nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt möglich

– Mutterschutz u. Eltern(teil)zeit

– Auslandszuschlag

– Reisepauschale inkl. Anspruch für Ehepartner*innen bzw. eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder
ERC
Weitere Informationen
– Starting Grant (StG): 2-7 Jahre nach Verteidigung der Promotion / bis 1,5 Mio. (in Ausnahmen max. 2,5 Mio.) / 5 Jahre

– Consolidator Grant (CoG): 7-12 Jahre nach Verteidigung der Promotion / bis 2 Mio./ in Ausnahmen max. 3 Mio / max. 5 J
– Anrechnung familiärer Sorgearbeit

– Elternzeit / Mutterschutz

– Teilzeit und Vertretung möglich

– Sozialversicherung
Volkswagen-Stiftung
Weitere Informationen
min. 1 J. – max. 4 J. nach Promotion (Prüfungsdatum zählt)– Anrechnung familiärer Sorgearbeit

– Einstellung von zusätzlichem Personal (z.B. wissenschaftliche Hilfskraft) während der Elternzeit möglich

– Projektverlängerung um Mutterschutz u. Elternzeit
Teilzeittätigkeit + verlängerte Laufzeit (in Absprache)

– Mietzuschuss

– Reisekostenerstattung
Projektförderung
Weitere Informationen
Promovierte
Habilitierte
– Sozialversicherungsschutz

– Mittel zur Deckung der Reisekosten
DFG
Weitere Informationen
Förderorganisation mit diversen Förderprogrammen für verschiedene Karrierestufen und Forschungszwecken– Kinderbetreuungskosten und Schulkosten während Forschungsreisen können beantragt werden

– Reise- und Betreuungskosten für notwendigerweise mitreisende Kinder
Sachbeihilfen (DFG) bei Bedarf mit Modul „Eigene Stelle“ (einschließlich Teilprojekte von FOR und SPP)
Weitere Informationen
Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen, gemeinsam mit anderen, mit einem selbst konzipierten wissenschaftlichen Projekt– Ausgleich bei Ausfall/Teilzeittätigkeit der Projektleitung und des im Projekt beschäftigen Personals aufgrund von familiären Verpflichtungen, langfristiger Erkrankung und Behinderung

– auf Antrag zusätzliche Mittel für unvorhergesehene, projektbezogene Ausgaben

– Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen, u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.)

– Auslandskrankenversicherung für Forschungsreisen ggf. aus Reisekosten entsprechend der örtlichen Dienstreisevorschriften, wenn eine Erstattung der Kosten nicht von der*m Arbeitgeber*in oder der Krankenkasse erfolgt
Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte der DFG (SFB, GRK, FOR und SPP)
Weitere Informationen
– verschiedene programmspezifische Regelungen zur Kompensation von familienbedingten Ausfall- oder Teilzeiten bspw. Vertretung und „Nachholzeit“

– Zusätzl. Hilfskräfte bei Schwangerschaft o. Geburt

– Pauschale für Chancengleichheits-maßnahmen u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar, sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.) für Entlastungskräfte oder Karrieremaßnahmen (Weiterbildungen und Coaching)

– Auslandskrankenversicherung für Forschungsreisen ggf. aus Reisekosten entsprechend der örtlichen Dienstreisevorschriften, wenn eine Erstattung der Kosten nicht von der*m Arbeitgeber*in oder der Krankenkasse erfolgt
Emmy-Noether-Programm (DFG)
Weitere Informationen
Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen bis 4 Jahre nach der Promotion, die eine eigene Forschungsgruppe leiten möchten in Vorbereitung auf eine Berufung– Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten auf die
Antragsfrist im Emmy Noether-Programm (je Kind 1-2
weitere Jahre nach Promotion, max. 6 Jahre)

– Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen u.a. für Kinderbetreuungskosten verwendbar sofern vor Ort gesetzlich möglich (s.o.)

– Familien- und Auslandszuschlag für die Gruppenleitung für Konferenz- und Forschungsreisen
Heisenberg Programm (DFG)
Weitere Informationen
Wissenschaftler*innen, die ihre Berufbarkeit bereits erlangt haben, jedoch noch nicht berufen sind– Bei den Varianten Professur, Stelle oder Rotationsstelle häufig in Kombination mit einer Sachbeihilfe (s.o.)

– Stipendium: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gemäß Regelungen des Sozialgesetzbuches (§ 257 SGB V)

– Kinderbetreuungszuschuss

– Sachkostenzuschuss

– Krankenversicherungszuschuss

– Auslandszuschläge

– Umzugskosten
Walter-Benjamin-Stipendium (DFG)
(einschließlich Finanzierung eines
Stipendiums im Ausland oder einer
Stelle im Inland)
Weitere Informationen
Postdocs, die anschließend an die Promotion ein
eigenes Forschungsvorhaben im Aus- oder Inland
durchführen möchten
– Laufzeitverlängerung oder Kinderbetreuungskosten
– Kinderzulagen
– Auslandszuschlag
– Fahrtkostenpauschale
Rückkehrstipendien (DFG)
Weitere Informationen
Wissenschaftler*innen, die über das Walter Benjamin-
Stipendium gefördert worden sind und daran
anschließend in das Deutsche Wissenschaftssystem
zurückkehren möchten
– Bei Geburt Laufzeitverlängerung für Wissenschaftlerinnen um 3 Monate
Tabelle mit kurzen Vorstellungen zu den jeweiligen Förderprogrammen (Stand 06.01.2025)