Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte (SFB, GRK, FOR und SPP)
Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:
- Finanzierung erfolgt in der Regel aus den dem Forschungsverbund bereits bewilligten Mitteln. (Leitung der Teilprojekte muss sich an die Leitung des Forschungsverbundes wenden)
- Zusatzanträge sind nur in Ausnahmefällen bei unvorhergesehener veränderter Sachlage möglich und bei der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen i.d.R schwierig zu begründen
- Üblicherweise erfolgt eine kostenneutrale Mittelumschichtung
- In Forschungsverbünden kann die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ggf. durch andere Verbundmittel verstärkt werden.
- Anschubförderung für Nachwuchswissenschaftler*innen (Gesamtsumme für Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen 65.000 und Graduiertenkollege 100.000 pro Förderperiode)
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Vertretung
- Aufstockung der Familienpauschale
- Mittel für zusätzliche Hilfskräfte wg. Schwangerschaft o. Geburt
- Zulagen nach örtlich geltendem Tarifrecht
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen: (Höhe unterscheidet sich je nach Programm, i.d.R 15.000 Euro im Jahr /67.500,- EUR pro Förderperiode)
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen in den entsprechenden Projekten (z.B. Mentoringprogramme, Weiterbildungen und Kinderbetreuung während Veranstaltungen)
Leistungen im Ausland:
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Familienzuschlag für Konferenz- und Forschungsreisen
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Auslandskrankenversicherung