Fördermöglichkeiten: Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte

Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte (SFB, GRK, FOR und SPP)

Förderrichtlinien und Anwendungsbereich: 

  • Finanzierung erfolgt in der Regel aus den dem Forschungsverbund bereits bewilligten Mitteln. (Leitung der Teilprojekte muss sich an die Leitung des Forschungsverbundes wenden)
  • Zusatzanträge sind nur in Ausnahmefällen bei unvorhergesehener veränderter Sachlage möglich und bei der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen i.d.R schwierig zu begründen
    • Üblicherweise erfolgt eine kostenneutrale Mittelumschichtung
    • In Forschungsverbünden kann die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ggf. durch andere Verbundmittel verstärkt werden.
  • Anschubförderung für Nachwuchswissenschaftler*innen (Gesamtsumme für Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen 65.000 und Graduiertenkollege 100.000 pro Förderperiode)

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Vertretung
  • Aufstockung der Familienpauschale
  • Mittel für zusätzliche Hilfskräfte wg. Schwangerschaft o. Geburt
  • Zulagen nach örtlich geltendem Tarifrecht
  • Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen: (Höhe unterscheidet sich je nach Programm, i.d.R 15.000 Euro im Jahr /67.500,- EUR pro Förderperiode)
  • Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen in den entsprechenden Projekten (z.B. Mentoringprogramme, Weiterbildungen und Kinderbetreuung während Veranstaltungen)

Leistungen im Ausland:

  • Familienzuschlag für Konferenz- und Forschungsreisen

  • Auslandskrankenversicherung