
Kinder-, Elterngeld und Elternzeit
- Anspruch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (wenn sich das Kind in einem Studium oder in einer Ausbildung befindet bis zum 25. Lebensjahr)
- Bei Nicht-EU-Bürger*innen ist der Aufenthaltstitel ausschlaggebend
- Elterngeld- und Zeit von Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt
- Für Nicht-EU-Staatsbürger*innen, bzw. Bürger*innen ohne Freizügigkeitsberechtigung und Niederlassungserlaubnis ist der Anspruch auf Elterngeld vom jeweiligen Aufenthaltstitel abhängig und muss genau geprüft werden (BEEG).
Hilfreiche Links:
Kindergeld steigt (Bundesregierung)
Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden
Anpassungen des Elterngeldes anlässlich der Corona-Pandemie
Entbindung im Ausland
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) zum Schutz der Gesundheit von Schwangeren und stillender Mütter
- Das Gesetz schreibt Mutterschaftsleistungen vor, die einen finanziellen Nachteil innerhalb der Schutzfristen (i.d.R. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) ausgleichen sollen.
- Mutterschaftsgeld
- Leistung der Krankenkasse, die durch den Arbeitgeberzuschuss bis zum durchschnittlichen Nettolohn aufgestockt wird
- Krankenkassenleistungen
- Sozialversicherungsschutz umfasst Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung
Hilfreiche Links:
Leitfaden zum Mutterschutz (2020)
Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte.
GEW: Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende
Mawista: Auslandskrankenversicherung
BAföG
- Monatlicher pauschaler Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Kind
- Weitere Sonderregelungen für Schwangere und Auszubildende mit Kind(ern)
- Höhere Freibeträge
- Förderung während einer schwangerschaftsbedingten Ausbildungsunterbrechung (max. 3 Monate, anschließend wird die Zahlung unterbrochen)
- Verlängerung der Förderung
- Sonderregelungen bei der Darlehensrückzahlung
- Für die Auslandsförderung ist der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte Voraussetzung
- Auslandsförderung i.d.R. höher als Inlandsförderung (Zuschläge für Reisekosten, Auslandskrankenversicherung, Studiengebühren und länderspezifische Zuschläge)
Hilfreiche Links:
BAföG Sonderregelungen für Schwangere und Auszubildende mit Kindern.
Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG
BAföG während der Corona-Pandemie_BAföG
BaföG während der Corona-Pandemie_BMBF
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
- Sozialleistungen für Familien
- Kinderzuschlag
- Leistungen zur Bildung
- Teilhabe für Kinder und ggf. weitere finanzielle Zuschläge z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung eines Kindes oder Behinderung (Mehrbedarfszuschläge)
- Um Leistungen des Jobcenters zu beziehen, muss ein Aufenthalt in Deutschland gegeben sein (für Reise- und Erholungszwecke können nach Absprache max. 21 Kalendertage im Jahr beantragt werden).
- In besonderen Härtefällen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Form eines zinslosen Darlehens (z.B. Unterbrechung des Studiums wegen der Geburt)
- Folgende Leistungen sind möglich: Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung u. Einmalleistungen
Steuerentlastungen
- Kinderfreibetrag (wird mit dem Kindergeld verrechnet)
- Kosten für die Kinderbetreuung bei Kindern bis 14 Jahren können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden (max. 4.000 Euro pro Kind pro Jahr) (Ausnahme: Kinder mit Behinderungen)
- Arbeitgeberleistungen zurKinderbetreuung sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
- Dürfen 600 Euro im Jahr nicht übersteigen und müssen der kurzfristigen Betreuung dienen, die aus zwingenden beruflichen Gründen erfolgt.
- Schulkosten bei einer freien Trägerschaft oder privaten Einrichtung können zu 30% als Sonderausgaben abgesetzt werden (bis zu 5000 Euro)
- Steuerliche Absetzung der Pflege-Pauschbetrag (aktuell 924 Euro pro Jahr)
- Steuerermäßigungen gibt es zudem für sogenannten „haushaltsnahe Dienstleistungen“ (Pflege, Betreuung, Haushaltstätigkeiten, Handwerkerarbeiten). Absetzbar sind 20% der Kosten (max. 520 Euro im Jahr)
Hilfreiche Links:
Familienportal: Steuerentlastungen
Kosten für ein Auslandsstudium steuerlich geltend machen
Kinderbetreuung und weitere Infrastrukturangebote
- Gesetzlich durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt
- Bildungs- und Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen
- Angebote für Schulkinder im Hortbereich
- Öffentlich geförderte Kindertagespflege
- Hilfen zur Erziehung (individuelle und therapeutische Maßnahmen)
- Ambulante und stationäre Hilfen
- Maßnahmen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
- Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr (ab dem dritten Lebensjahr bereits seit 1996)
- Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung variieren in Deutschland regional sehr stark
- Verdienstausfall durch zwingend erforderlicher Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie wird gemäß dem Infektionsschutzgesetz durch eine Entschädigungszahlung ausgeglichen
- Chancengleichheitspauschalen
Hilfreiche Links:
Empfehlungen zur Erstattung von Betreuungskosten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz