Staatliche Familienleistungen

Foto: Judit Tavakoli (Goethe-Universität, Frankfurt/M.)

Kinder-, Elterngeld und Elternzeit

  • Anspruch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (wenn sich das Kind in einem Studium oder in einer Ausbildung befindet bis zum 25. Lebensjahr)
  • Bei Nicht-EU-Bürger*innen ist der Aufenthaltstitel ausschlaggebend
  • Elterngeld- und Zeit von Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt
  • Für Nicht-EU-Staatsbürger*innen, bzw. Bürger*innen ohne Freizügigkeitsberechtigung und Niederlassungserlaubnis ist der Anspruch auf Elterngeld vom jeweiligen Aufenthaltstitel abhängig und muss genau geprüft werden (BEEG).

Hilfreiche Links:

Kindergeld steigt (Bundesregierung)

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Familienportal: Elterngeld

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden

Anpassungen des Elterngeldes anlässlich der Corona-Pandemie

Entbindung im Ausland

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) zum Schutz der Gesundheit von Schwangeren und stillender Mütter
    • Das Gesetz schreibt Mutterschaftsleistungen vor, die einen finanziellen Nachteil innerhalb der Schutzfristen (i.d.R. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) ausgleichen sollen.
  • Mutterschaftsgeld
    • Leistung der Krankenkasse, die durch den Arbeitgeberzuschuss bis zum durchschnittlichen Nettolohn aufgestockt wird
  • Krankenkassenleistungen
    • Sozialversicherungsschutz umfasst Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung

Hilfreiche Links:

Leitfaden zum Mutterschutz (2020)

Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte.

GEW: Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende

DAAD: Versicherung im Ausland

Mawista: Auslandskrankenversicherung

BAföG

  • Monatlicher pauschaler Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Kind
  • Weitere Sonderregelungen für Schwangere und Auszubildende mit Kind(ern)
    • Höhere Freibeträge
    • Förderung während einer schwangerschaftsbedingten Ausbildungsunterbrechung (max. 3 Monate, anschließend wird die Zahlung unterbrochen)
    • Verlängerung der Förderung
    • Sonderregelungen bei der Darlehensrückzahlung
  • Für die Auslandsförderung ist der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte Voraussetzung
  • Auslandsförderung i.d.R. höher als Inlandsförderung (Zuschläge für Reisekosten, Auslandskrankenversicherung, Studiengebühren und länderspezifische Zuschläge)

Hilfreiche Links:

BAföG Sonderregelungen für Schwangere und Auszubildende mit Kindern.

Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG

Kontaktdaten Inland

Kontaktdaten Ausland

BAföG während der Corona-Pandemie_BAföG

BaföG während der Corona-Pandemie_BMBF

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

  • Sozialleistungen für Familien
    • Kinderzuschlag
    • Leistungen zur Bildung
    • Teilhabe für Kinder und ggf. weitere finanzielle Zuschläge z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung eines Kindes oder Behinderung (Mehrbedarfszuschläge)
  • Um Leistungen des Jobcenters zu beziehen, muss ein Aufenthalt in Deutschland gegeben sein (für Reise- und Erholungszwecke können nach Absprache max. 21 Kalendertage im Jahr beantragt werden).
    • In besonderen Härtefällen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Form eines zinslosen Darlehens (z.B. Unterbrechung des Studiums wegen der Geburt)
    • Folgende Leistungen sind möglich: Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung u. Einmalleistungen

Steuerentlastungen

  • Kinderfreibetrag (wird mit dem Kindergeld verrechnet)
    • Kosten für die Kinderbetreuung bei Kindern bis 14 Jahren können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden (max. 4.000 Euro pro Kind pro Jahr) (Ausnahme: Kinder mit Behinderungen)
  • Arbeitgeberleistungen zurKinderbetreuung sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
    • Dürfen 600 Euro im Jahr nicht übersteigen und müssen der kurzfristigen Betreuung dienen, die aus zwingenden beruflichen Gründen erfolgt.
    • Schulkosten bei einer freien Trägerschaft oder privaten Einrichtung können zu 30% als Sonderausgaben abgesetzt werden (bis zu 5000 Euro)
  • Steuerliche Absetzung der Pflege-Pauschbetrag (aktuell 924 Euro pro Jahr)
  • Steuerermäßigungen gibt es zudem für sogenannten „haushaltsnahe Dienstleistungen“ (Pflege, Betreuung, Haushaltstätigkeiten, Handwerkerarbeiten). Absetzbar sind 20% der Kosten (max.  520 Euro im Jahr)

Hilfreiche Links:

Familienportal: Steuerentlastungen

Kosten für ein Auslandsstudium steuerlich geltend machen

Kinderbetreuung und weitere Infrastrukturangebote

  • Gesetzlich durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt
    • Bildungs- und Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen
    • Angebote für Schulkinder im Hortbereich
    • Öffentlich geförderte Kindertagespflege
    • Hilfen zur Erziehung (individuelle und therapeutische Maßnahmen)
    • Ambulante und stationäre Hilfen
    • Maßnahmen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
  • Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr (ab dem dritten Lebensjahr bereits seit 1996)
  • Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung variieren in Deutschland regional sehr stark
  • Verdienstausfall durch zwingend erforderlicher Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie wird gemäß dem Infektionsschutzgesetz durch eine Entschädigungszahlung ausgeglichen
  • Chancengleichheitspauschalen

Hilfreiche Links:

Empfehlungen zur Erstattung von Betreuungskosten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz

Familienportal: Corona – Finanzielle Hilfen