Fördermöglichkeit: Volkswagen-Stiftung

Volkswagen-Stiftung

Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:

  • Antragsberechtigt: min. 1 J. – max. 4 J. nach Promotion (Prüfungsdatum), Anrechnung familiärer Sorgearbeit (Mutterschutz, konkrete Elternzeiten, Teilzeitarbeit)

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Projektverlängerung um Mutterschutz u. Elternzeit
  • Teilzeittätigkeit + verlängerte Laufzeit (in Absprache);
  • Einstellung von zusätzlichem Personal (z.B. wissenschaftliche Hilfskraft) während der Elternzeit möglich.
  • Zusätzliche Kosten: kostenneutrale Mittelumschichtung (z.B. bei Schwangerschaft nach Antragsbewilligung), bei Bedarf Nachbewilligung bei begründetem Antrag gegen Projektende.
  • Kinderbetreuungszuschuss:  400 Euro monatlich für ein Kind, 100 Euro zusätzlich für jedes weitere Kind (bis 12 J.)
  • Abrechnung der Kosten für staatlich anerkannte Betreuungsmöglichkeiten (ohne Verpflegung), steuerfrei und steuerlich nicht absetzbar.

Leistungen im Ausland:

  • Reisekosten: ab 6 Monate Aufenthalt Flug- und Visakostenübernahme für Kind(er) und Partner(in) oder Beantragung eines Heimfluges bei allein Reisenden möglich.
  • Auslandskrankenversicherung kann für Kind(er) und Partner(in) übernommen werden.
  • Mietzuschuss für Familien bis zu 1500€ (Alleinreisende bis 1000€), Prüfung einer kostengünstigen Unterkunft, Mietvertrag ist einzureichen.

Links:

Webseite

Familienbezogene Leistungen (Freigeist-Fellowship)

Kontakt:

Dr. Adelheid Wessler

Leitung Team Internationales

T +49 (0) 511 8381-282

F +49 (0)511 8381-4282

Dr. Annabella Fick

Geistes- und Gesellschaftswiss.

T +49 (0) 511 8381-212

F +49 (0) 511 8381-4212

fick@volkswagenstiftung.de