Volkswagen-Stiftung
Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:
- Antragsberechtigt: min. 1 J. – max. 4 J. nach Promotion (Prüfungsdatum), Anrechnung familiärer Sorgearbeit (Mutterschutz, konkrete Elternzeiten, Teilzeitarbeit)
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Projektverlängerung um Mutterschutz u. Elternzeit
- Teilzeittätigkeit + verlängerte Laufzeit (in Absprache);
- Einstellung von zusätzlichem Personal (z.B. wissenschaftliche Hilfskraft) während der Elternzeit möglich.
- Zusätzliche Kosten: kostenneutrale Mittelumschichtung (z.B. bei Schwangerschaft nach Antragsbewilligung), bei Bedarf Nachbewilligung bei begründetem Antrag gegen Projektende.
- Kinderbetreuungszuschuss: 400 Euro monatlich für ein Kind, 100 Euro zusätzlich für jedes weitere Kind (bis 12 J.)
- Abrechnung der Kosten für staatlich anerkannte Betreuungsmöglichkeiten (ohne Verpflegung), steuerfrei und steuerlich nicht absetzbar.
Leistungen im Ausland:
- Reisekosten: ab 6 Monate Aufenthalt Flug- und Visakostenübernahme für Kind(er) und Partner(in) oder Beantragung eines Heimfluges bei allein Reisenden möglich.
- Auslandskrankenversicherung kann für Kind(er) und Partner(in) übernommen werden.
- Mietzuschuss für Familien bis zu 1500€ (Alleinreisende bis 1000€), Prüfung einer kostengünstigen Unterkunft, Mietvertrag ist einzureichen.
Links:
Familienbezogene Leistungen (Freigeist-Fellowship)
Kontakt:
Dr. Adelheid Wessler
Leitung Team Internationales
T +49 (0) 511 8381-282
F +49 (0)511 8381-4282
Geistes- und Gesellschaftswiss.
T +49 (0) 511 8381-212
F +49 (0) 511 8381-4212