DAAD
Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:
- Promovierende
- Bewerbungsberechtigung: I.d.R. drei Jahre nach Promotionsbeginn; Bei familiären Sorgepflichten (Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuung von Kindern bis zu 12 Jahren) verlängert sich die Frist um maximal 3 Jahre pro Kind
- Auswahlverfahren: individuellen Lebensumstände (u.a. Elternschaft/Kinderbetreuung) werden bei der Bewertung der Bewerbung als „Außerfachliche Kriterien“ (neben Ehrenamt, außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten) berücksichtigt. Dafür werden bis zu 10 von möglichen 100 Punkten vergeben
- Teilzeitstipendium möglich
- Stipendienverlängerung sowie -Unterbrechung möglich
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
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Kinderzulage: 400 Euro monatlich für ein Kind, 100 Euro zusätzlich für jedes weitere Kind (bis 18 J.)
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„Verheiratetenzuschlag“: 200 Euro monatlich für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen
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Übernahme von nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 12 Jahren bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat (auch wenn das Kind/die Kinder nicht mitreist/mitreisen)
Leistungen im Ausland:
- Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Pauschalierter Reisekostenzuschuss
- Die Leistungspflicht besteht für Entbindungen, nach einer achtmonatigen Wartezeit
Links:
Ausschreibung Forschungsstipendien
Kontakt:
Nicole Berners
Grundsatz Stipendien (ST11)
+49 (0)228 882-491