Fördermöglichkeiten: DAAD

DAAD

Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:

  • Promovierende
  • Bewerbungsberechtigung: I.d.R. drei Jahre nach Promotionsbeginn; Bei familiären Sorgepflichten (Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuung von Kindern bis zu 12 Jahren) verlängert sich die Frist um maximal 3 Jahre pro Kind
  • Auswahlverfahren: individuellen Lebensumstände (u.a. Elternschaft/Kinderbetreuung) werden bei der Bewertung der Bewerbung als „Außerfachliche Kriterien“ (neben Ehrenamt, außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten) berücksichtigt. Dafür werden bis zu 10 von möglichen 100 Punkten vergeben
  • Teilzeitstipendium möglich
  • Stipendienverlängerung sowie -Unterbrechung möglich

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Kinderzulage: 400 Euro monatlich für ein Kind, 100 Euro zusätzlich für jedes weitere Kind (bis 18 J.)

  • „Verheiratetenzuschlag“: 200 Euro monatlich für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen

  • Übernahme von nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 12 Jahren bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat (auch wenn das Kind/die Kinder nicht mitreist/mitreisen)

Leistungen im Ausland:

  • Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Pauschalierter Reisekostenzuschuss
  • Die Leistungspflicht besteht für Entbindungen, nach einer achtmonatigen Wartezeit

Links:

Ausschreibung Forschungsstipendien

Wichtige Stipendienhinweise

Merkblatt Familienleistungen

 

Kontakt:

Nicole Berners

Grundsatz Stipendien (ST11)

+49 (0)228 882-491

berners@daad.de