Fördermöglichkeiten: PRIME

PRIME

(Postdoctoral Researchers International Mobility Experience)

Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:

  • In den 18 Monaten kann ein einjähriger Auslandsaufenthalt realisiert werden, gefolgt von einer sechsmonatigen Reintegrationsphase. Die Geförderten werden während dieser Zeit an der deutschen Hochschule angestellt.
  • Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz/Elternzeit und Elternteilzeit. Nachbewilligung von Mitteln aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit, Teilzeitregelungen möglich.

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Sozialversicherungsschutz und übliche Leistungen der beschäftigenden Einrichtung

Leistungen im Ausland:

  • Auslandszuschlag (richtet sich nach Zielort und Brutto-Grundgehalt), kann (anteilig) für die Auslandskrankenversicherung mitreisender Familienangehörige verwendet werden (DAAD-Gruppenversicherung empfohlen).  
  • Reisekostenpauschale (gemäß DAAD-Sätzen für promovierte Wissenschaftler*innen). Anspruch besteht ebenfalls für Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder, die den Geförderten für mindestens einen Monat ins Ausland begleiten. Die Reisekostenpauschale ist nicht Bestandteil der Zuwendung an die beteiligte deutsche Hochschule, sondern wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt.
  • Zusätzliche Förderung gemäß den Förderrichtlinien des DAAD-Kongress- und Vortragsreiseprogramms möglich (unabhängig von PRIME-Förderung).