Fördermöglichkeiten: Stipendium Plus

Stipendium Plus

Begabtenförderung im Hochschulbereich

Anrechnung familiärer Sorgearbeit:

  • Verlängerung bis zu einem Jahr aufgrund von Kinderbetreuung (Kind(er) bis 14 Jahren) oder Behinderung (Förderhöchstdauer 4 Jahre)
  • Mutterschutz: Verlängerung der Laufzeit nochmals um jeweils drei Monate
  • Aussetzen der Förderung wegen Elternzeit (keine Leistungen in dieser Zeit) – entsprechende Verlängerung der Laufzeit.

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Familienzuschlag: 155 €
  • Kinderbetreuungspauschale: 155€ monatlich je Kind (bis 14 J.)
  • „Zeit gegen Geld“: Die Stipendiengelder (inklusive Zuschläge) des vierten Förderjahres können für Eltern umgewidmet werden, um weitere Mittel zur Kinderbetreuung oder für erhöhten Förderbedarf im Ausland bereitzustellen. Die familienbezogene Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.
  • Krankenversicherungszulage: bis 100 €

Leistungen im Ausland:

  • Auslandspauschale: 200-350 € monatlich (bis zu 12 Monate): Die Bemessung der Pauschale richtet sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls.
  • Reisekosten ins Ausland und innerhalb des Auslandes können erstattet werden. Hierfür sind die vom DAAD gewährten Reisekostenpauschalen zugrunde zu legen.
  • Aufwendungen für eine erforderliche, zusätzliche Krankenversicherung können erstattet werden.