Fördermöglichkeiten: Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte

Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte (SFB, GRK)

Förderrichtlinien und Anwendungsbereich: 

  • Finanzierung von Vertretungspersonal und „Nachholzeiten“ erfolgt in der Regel aus den dem Forschungsverbund bereits bewilligten Mitteln. (Leitung der Teilprojekte muss sich an die Leitung des Forschungsverbundes wenden)
  • Zusatzanträge sind nur in Ausnahmefällen bei unvorhergesehener veränderter Sachlage möglich und bei der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen i.d.R schwierig zu begründen
    • Üblicherweise erfolgt eine kostenneutrale Mittelumschichtung
    • In Forschungsverbünden kann die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ggf. durch andere Verbundmittel verstärkt werden.
  • Anschubförderung für Wissenschaftler*innen früher Karrierstadien (Gesamtsumme für Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen 65.000 und Graduiertenkollege 100.000 pro Förderperiode)

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Vertretung
  • Mittel für zusätzliche Hilfskräfte wg. Schwangerschaft o. Geburt
  • Zulagen nach örtlich geltendem Tarifrecht
  • Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen: Programm, GRK, FOR und SPP: 15.000 Euro im Förderjahr, SFB: 30.000,- EUR pro Förderjahr
  • Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen in den entsprechenden Projekten (ggf. Weiterbildungen und Kinderbetreuung während Veranstaltungen)

Leistungen im Ausland:

  • siehe Sachbeihilfe

Links:

www.dfg.de/chancengleichheit/pauschale

www.dfg.de/formulare/52_14

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www.dfg.de/formulare/2_22 (Verwendungsrichtlinien für die Graduiertenkollegs)

www.dfg.de/formulare/5_01 (Verwendungsrichtlinien für die Sonderforschungsbereiche)