Koordinierte Verfahren / Verbundprojekte (SFB, GRK)
Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:
- Finanzierung von Vertretungspersonal und „Nachholzeiten“ erfolgt in der Regel aus den dem Forschungsverbund bereits bewilligten Mitteln. (Leitung der Teilprojekte muss sich an die Leitung des Forschungsverbundes wenden)
- Zusatzanträge sind nur in Ausnahmefällen bei unvorhergesehener veränderter Sachlage möglich und bei der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen i.d.R schwierig zu begründen
- Üblicherweise erfolgt eine kostenneutrale Mittelumschichtung
- In Forschungsverbünden kann die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ggf. durch andere Verbundmittel verstärkt werden.
- Anschubförderung für Wissenschaftler*innen früher Karrierstadien (Gesamtsumme für Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen 65.000 und Graduiertenkollege 100.000 pro Förderperiode)
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Vertretung
- Mittel für zusätzliche Hilfskräfte wg. Schwangerschaft o. Geburt
- Zulagen nach örtlich geltendem Tarifrecht
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen: Programm, GRK, FOR und SPP: 15.000 Euro im Förderjahr, SFB: 30.000,- EUR pro Förderjahr
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen in den entsprechenden Projekten (ggf. Weiterbildungen und Kinderbetreuung während Veranstaltungen)
Leistungen im Ausland:
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siehe Sachbeihilfe
Links:
www.dfg.de/chancengleichheit/pauschale
Klicke, um auf 54_05_de.pdf zuzugreifen
www.dfg.de/formulare/2_22 (Verwendungsrichtlinien für die Graduiertenkollegs)
www.dfg.de/formulare/5_01 (Verwendungsrichtlinien für die Sonderforschungsbereiche)