Rückkehrstipendien
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Kinderbetreuungszuschlag kann beantragt werden (bis 12 J.)
- Kinderbetreuungskosten müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden
- Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetzes werden angerechnet
- Umwandlung von max. 12 Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungszuschuss möglich, anstelle einer Vertragsverlängerung
Links:
Vgl. „Rückkehrförderung zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem (Rückkehrstipendium)“ in Verwendungsrichtlinien www.dfg.de/formulare/2_00