Fördermöglichkeiten: Rückkehrstipendien

Rückkehrstipendien

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Kinderbetreuungszuschlag kann beantragt werden (bis 12 J.)
    • Kinderbetreuungskosten müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden
  • Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetzes werden angerechnet
  • Umwandlung von max. 12 Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungszuschuss möglich, anstelle einer Vertragsverlängerung

Links:

Vgl. „Rückkehrförderung zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem (Rückkehrstipendium)“ in Verwendungsrichtlinien www.dfg.de/formulare/2_00