Heisenberg Programm
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Kinderbetreuungszuschlag
- Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetzes
- Bei Teilstipendium besteht nur anteilig Anspruch (Ausnahme bei Alleinerziehen von min. einem Kind unter 3 J.)
- Monatlich: 1 Kind 154 €, 2 Kinder 205 €, ab 3 Kindern 256 €
- Umwandlung von max. 12 Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungszuschuss möglich, anstelle einer Vertragsverlängerung
Leistungen im Ausland:
- Krankenversicherung
- Mietzuschuss