Fördermöglichkeiten: Heisenberg Programm

Heisenberg Programm

Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:

  • Kinderbetreuungszuschlag
  • Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetzes
  • Bei Teilstipendium besteht nur anteilig Anspruch (Ausnahme bei Alleinerziehen von min. einem Kind unter 3 J.)
    • Monatlich: 1 Kind 154 €, 2 Kinder 205 €, ab 3 Kindern 256 €
  • Umwandlung von max. 12 Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungszuschuss möglich, anstelle einer Vertragsverlängerung

Leistungen im Ausland:

  • Krankenversicherung
  • Mietzuschuss