Fritz Thyssen Stiftung
Förderrichtlinien und Anwendungsbereich:
- Antragsberechtigt: Antrag i.d.R. max. 2 Jahre nach Promotion
Kinder- o. Familienzulage, Kinderbetreuungskosten und andere Gleichstellungsleistungen:
- Stipendien-Grundbetrag 1.800 €/monatlich + pauschal 200 €/monatlich für Nebenleistungen (Sach- und Reisekosten)
- Teilstipendium (mindestens 50 %) + verlängerte Laufzeit möglich
- Kinderzulage: von 400 € monatlich für ein Kind, 100 € zusätzlich für jedes weitere Kind (bis 18 J.)
Leistungen im Ausland:
- Reisekostenzuschuss bis zur Höhe der anfallenden Reisekosten (2. Klasse /Economy) möglich + jeweils geltende Tages- und Monatssätze.
- Ab 6 Monaten Auslandsaufenthalt: Kosten für einen Heimatflug, bei Alleinreisenden (mit Familie) möglich.
- Mietzuschuss: Zuschuss wg. weiterlaufenden Verpflichtungen (bei Alleinreisenden mit Familie) bis etwa 200 €/monatlich auf Antrag (z.B. für Miete).
Links:
Kontakt:
Dr. Svenja Schneider-Pichlo
Soziologie, Ethnologie
svenja.schneider-pichlo@fritz-thyssen-stiftung.de
Elisabeth Rosenthal
Soziologie, Ethnologie
Telefon: +49.221.277496-115
elisabeth.rosenthal@fritz-thyssen-stiftung.de
Sabine Berchem
Politikwissenschaft, Sprach- und Literaturwissenschaften
Tel: +49 221 277496-128
sabine.berchem@fritz-thyssen-stiftung.de